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Technoconcept Systemhaus GmbH
Weseler Str. 316c - 48163 Münster
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Telefax: 0251/414 38 - 59
E-Mail: info@technoconcept.de
Internet: www.technoconcept.de

AG Münster HR B 4369

Geschäftsführer:

Oliver Lübbert, Münster


Redaktion/Ansprechpartner:

Oliver Lübbert: O.Luebbert@technoconcept.de,
Tel. (0251) 414 38 - 33, Fax: (0251) 414 38 - 59.

Umsatzsteueridentifikationsnummer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE 170173252

Unsere Partner:

ITKservice GmbH & Co. KG, Aidhausen
Projektleiter: Thomas Wölfel
- Content Management System; -

Stefan Seufert
- Content Management Sytem FastSite Wizard v2.41s; Programmierung -

hauptmenue.com - Münster
- Erstellung des Layouts für diese Seiten, sowie für fast alle weiteren Marketingwerkzeuge -

und ausgewählte Systemhäuser der iTeam Systemhauskooperation

Unser Internetauftritt basiert auf dem Content Management System "FastSite Wizard v2.41s", das es uns ermöglicht, ständig aktuelle Inhalte darzustellen. Die Inhalte werden zum Teil von der iTeam Systemhauskooperation zentral gepflegt, sofern Sie für eine Mehrzahl der Mitglieder relevant sind. Darüberhinaus hat jedes Mitglied die Möglichkeit, individuelle Seiten zu erstellen und den Inhalt lebendig zu gestalten. Wir bemühen uns um größtmögliche Aktualität der Inhalte.


Rechtliche Hinweise:

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Oliver Lübbert
Technoconcept GmbH
Weseler Str. 163c
48163 Münster

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Technoconcept Systemhaus GmbH

1. Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen einschließlich Projektrealisierungen und Softwareentwicklungen sowie für Reparatur- und Beratungsleistungen und Auskünfte. Für Folgegeschäfte gelten diese Bedingungen in der jeweils neuesten Fassung auch, wenn auf sie im Einzelfall nicht ausdrücklich Bezug genommen worden ist.

1.2. Etwaige Einkaufsbedingungen mit dem Käufer gelten nicht, außer, sie werden von uns schriftlich anerkannt.

1.3. Für die gesamten Rechtsbeziehungen mit dem Käufer gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten – einschließlich Wechsel- und Scheckklage - ist Münster.

2. Angebote, Auftragsbestätigungen und Preise

2.1. Unsere Angebote sind nach Menge, Preis und Lieferzeit freibleibend und unverbindlich.
Technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten und sonstigen schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden könnten.

2.2. Aufträge sind für uns erst verbindlich, wenn und soweit wir eine Auftragsbestätigung erteilt haben. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

2.3. Unsere Preise verstehen sich netto ab Lager Münster zzgl. der am Liefertage geltenden Mehrwertsteuer. Falls keine besondere Vereinbarung getroffen ist, werden die am Tage des Versandes gültigen Preise berechnet.

3. Versand, Gefahrübergang, Transportschaden

3.1. Unsere Lieferungen erfolgen ab Lager Münster. Gefahr und Kosten der Versendung, einschließlich der Verpackungskosten, trägt der Käufer.

3.2. Die Gefahr geht – auch bei Lieferung frei Haus – mit der Übergabe der Ware an die – auch eigene – Transportperson auf den Käufer über. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Käufers.

3.4. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr des Unterganges oder der Verschlechterung mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

3.5. Etwaige Transportschäden hat der Besteller unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Tagen nach Erhalt der Ware, auch dann bei uns anzuzeigen, wenn wir für den Transport nicht verantwortlich sind.

4. Liefertermine, Lieferung, Rücktritt

4.1. Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind von uns schriftlich als verbindlich bezeichnet.

4.2. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus und beginnt nicht vor der Leistung einer etwa vereinbarten Anzahlung und dem Eingang aller seitens des Käufers zu Auftragsausführung erforderlichen Angaben. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt das Lager verlässt oder die Versandbereitschaft dem Käufer gemeldet ist, die Ware aber ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesandt werden kann. Für Liefertermine gilt Entsprechendes.

4.3. Auch bei Vereinbarung einer Zeitbestimmung im Sinne des §284 Abs. II. (2) BGB tritt Verzug erst nach Eingang einer Mahnung bei uns ein. Kommen wir mit der Lieferung in Verzug, hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen zu setzten. Ein Rücktrittsrecht entfällt, wenn die Ware bei Fristablauf abgesandt oder versandbereit ist und dies dem Käufer angezeigt ist.

4.4. Unvorhergesehene Ereignisse außerhalb unserer Kontrolle - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von uns und/oder Unterlieferanten eintreten - verlängern vereinbarten Lieferfristen und -termine um die Dauer der Behinderung. Dies gilt auch, wenn wir uns in Lieferverzug befinden – in diesem Fall entsprechend für Nachfristen – oder wenn die Leistungshindernisse vor Vertragsabschluß vorhanden, uns aber nicht bekannt waren. Wir werden dem Käufer derartige Hindernisse unverzüglich mitteilen.

4.5. Dauern solche Lieferverzögerungen länger als zwei Monate, sind beide Seiten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, der Käufer jedoch erst dann, wenn wir auf seine Aufforderung nicht binnen Wochenfrist erklärt haben, dass wir binnen angemessener Frist liefern werden. Der Kunde kann sich nicht auf mangelndes Lieferinteresse gem. §326 II BGB berufen.

4.6. Dasselbe Rücktrittsrecht besteht fristunabhängig, wenn die Durchführung des Vertrages wegen eingetretener Verzögerung für eine der Parteien unzumutbar geworden ist.

4.7. Im kaufmännischen Verkehr steht unsere Lieferpflicht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung aus dem von uns ordnungsgemäß abgeschlossenen Deckungsgeschäft.

5. Ihr Recht auf Widerruf bei Geschäften nach dem Fernabsatzgesetz

5.1. Die nachfolgenden Bedingungen dieses Paragraphen gelten ausschließlich für Kaufverträge die unter das Fernabsatzgesetz fallen, wie z.B. Bestellungen über unseren Internet-Shop.
Sie können jeden solchen Kaufvertrag, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware per Brief, Fax oder auf einem sonstigen dauerhaften Datenträger ohne Angabe von Gründen widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Statt eines Schreibens können Sie uns auch die Ware innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung an folgende Adressen zurücksenden:

Technoconcept Systemhaus GmbH
Kundenservice
Weseler Str. 316c
48163 Münster
Tel.: 0251 / 414 38 - 25
Fax: 0251 / 414 38 - 59
E-Mail: service@technoconcept.de

5.2. Wir können nur Ware im Originalzustand annehmen, insbesondere nehmen wir keine Ware zurück, bei der ein Softwaresiegel aufgebrochen ist oder wenn das Siegel der gegen elektrostatische Aufladung schützenden Folienverpackung des Hardwareprodukts (bestückte Leiterplatten wie Grafikkarten, Motherboards etc.) beschädigt wurde.

5.3. Unfrei eingesandte Rücksendungen können wir leider nicht annehmen. Wir behalten uns ausdrücklich vor, Ihnen die dafür anfallenden Kosten zu belasten.

5.4. Wir erstatten Ihnen nach Eingang der Ware umgehend den Kaufpreis und die Rücksendekosten auf Ihr angegebenes Konto. Bitte senden Sie die Ware mit der gleichen Versandart zurück, die Technoconcept Systemhaus GmbH für die ursprüngliche Versendung gewählt hat. Darüber hinaus anfallende Rücksendekosten, z.B. für Express- oder Nachtsendungen, werden nicht erstattet.

5.5. Wir behalten uns ausdrücklich vor, die Rücksendekosten bei einem Bestellwert unter 40,- Euro nicht zu erstatten, es sei denn, die gelieferte entspricht nicht der bestellten Ware.

5.6. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Audio-Video-Aufzeichnungen (z.B. CDs, DVDs) oder Software, die von Ihnen entsiegelt wurde, ferner nicht bei Produkten, die nach Ihrer Kundenspezifikation angefertigt wurden (z.B. bestimmte Hardware-Konfigurationen unter Verwendung spezieller Speicherbausteine oder bestimmte Anschlusskonfigurationen wie Video-in, Video-out, DVI, etc. außerhalb des Standardsortiments) und Leistungen, die Ihnen Online (z.B. Software zum Download) übermittelt wurden.

5.7. Bei wesentlichen Verschlechterungen (z.B. Verschmutzung, zerrissene Seiten) behalten wir uns ausdrücklich vor, Ersatz zu verlangen. Auch der Wert der Gebrauchsüberlassung, z.B. die Nutzung eines Produkts bis zur Rücksendung ist zu vergüten. Dies kann in der Regel Ihre Verpflichtung zur Zahlung des vollen Kaufpreises begründen. Dies gilt auch bei Verlust.

6. Abnahme, Übernahme und Annahmeverzug

6.1. Der Käufer ist verpflichtet, zumutbare Teillieferungen und Teilrechnungen anzunehmen. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.

6.2. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt sowohl uns als auch dem Frachtführer gegenüber schriftlich angezeigt werden. Die Übernahme der Ware durch den Frachtführer gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Verpackung und Verladung.

6.3. Nimmt der Kunde eine unserer Lieferungen oder Teillieferungen nicht ab oder verweigert er die Annahme, so können wir dem Kunden ein angemessene Frist zur Abnahme gegen Vorkasse setzen. Hat der Kunde die Ware innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht angenommen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dabei hat der Kunde den gesamten Schaden einschließlich Transportkosten zu ersetzen. In diesem Fall können wir unseren Schaden nachweisen oder aber - ohne Nachweis -pauschal 15% des Nettopreises der nicht abgenommenen Lieferung zzgl. der baren Auslagen als Schadensersatz fordern.

6.4. Der Käufer gerät auch in Annahmeverzug, wenn ihm die Lieferung durch uns nur schriftlich angeboten wird. § 294 BGB ist abbedungen. Die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen des Annahmeverzuges bleiben unberührt.

6.5. Bei Lieferung auf Abruf stellt der fristgerechte Abruf eine Hauptpflicht im Sinne des § 326 BGB dar.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller anderen uns gegen den Käufer zustehenden Forderungen (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in die laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist und sichert dann den Saldo

7.2. Wird die von uns gelieferte Vorbehaltsware von dem Käufer be- oder verarbeitet, so erfolgt die Be- oder Verarbeitung für uns als „Hersteller“ im Sinne von § 950 BGB.

7.3. Wird unsere Vorbehaltsware mit anderer Ware verbunden, vermischt oder damit verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache oder an dem vermischten Bestand im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung.

7.4. Der Käufer tritt seine Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der gemäß Ziff. 1. und 2. in unserem Eigentum stehenden Ware zur Sicherheit für alle uns im Zeitpunkt der Weiterveräußerung gegen den Käufer zustehenden Ansprüche bereits jetzt an uns ab.

7.5. Im Falle der Weiterveräußerung von Ware gemäß Ziff. 3. gilt als abgetreten der Teil der Forderung, der dem Wert unseres Miteigentumsanteils entspricht.

7.6. Wir nehmen die vorstehenden Abtretungen hiermit an.

7.7. Der Käufer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen für uns einzuziehen. Diese Ermächtigung erlischt, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät. Wir sind dann bevollmächtigt, im Namen des Käufers dessen Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten. Der Käufer ist verpflichtet, uns zur Geltendmachung unserer Rechte gegen seine Abnehmer die erforderlichen Auskünfte zu geben, insbesondere die Abnehmer zu benennen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen

7.8. Übersteigt der Wert der Sicherheiten, die noch offenen Forderungen um mehr als 20 % werden wir auf Verlangen des Kunden den darüber hinausgehenden Betrag der Sicherheiten freigeben.

7.9. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der gemäß Ziff. 1., 2, und 3. in unserem (Mit-) Eigentum stehenden Ware nur im Rahmen seines gewöhnliches Geschäftsverkehrs und nur dann berechtigt, wenn die Forderung aus dem Weiterverkauf gemäß Ziff. 5 auf uns übergeht.

7.10. Der Kunde darf die in unserem (Mit-)Eigentum stehenden Waren weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Der Kunde hat Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware uns sofort telegrafisch mitzuteilen.

7.11. Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug oder verletzt er die Verpflichtungen, die in unserem (Mit-)Eigentum stehenden Waren nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern, so hat der Käufer auf unser Verlangen – auch ohne unseren Rücktritt vom Kaufvertrag und ohne eine Nachfristsetzung gemäß § 326 Abs. 1 BGB – die weitere Nutzung der von uns gelieferten Waren zu unterlassen und sie uns herauszugeben.

8. Zahlungsbedingungen, Währungsumstellung

8.1. Zahlungen werden entspr. der jeweiligen Auftragsbestätigung fällig Sie sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort netto zahlbar.

8.2. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten oder Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zu-nächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

8.3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Wir sind berechtigt, ab Fälligkeit Zinsen von mindestens 5% über dem jeweiligen Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank zu be-rechnen, wenn der Käufer nicht einen geringeren Nachteil für uns nachweist. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

8.4. Bei Zahlungsverzug des Kunden können wir ferner unabhängig von vereinbarten Zahlungszielen die sofortige Zahlung aller ausstehenden Forderungen verlangen und/oder von allen etwa bestehenden Lieferungsverträgen - auch von solchen, bei denen keine Zahlungsverzögerungen vorliegen - zurücktreten oder nach Wahl Scha-densersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

8.5. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Werden sie angenommen, erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Einziehungs- und Diskontkosten, sowie die Wechselsteuer und sonstigen Spe-sen, sowie eine einmalige Unkosten-/Bearbeitungspauschale in Höhe von DM 50,- zzgl. MwSt. trägt der Kunde. Die Kosten sind uns zusammen mit dem Rechnungsbetrag zu vergüten. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestie-rung, Benachrichtigung und Rückleitung des Wechsels im Falle der Nichteinlösung übernehmen wir keine Ge-währ.

8.6. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten und die Aufrechnung mit von uns nicht anerkannten Ge-genansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich schriftlich aner-kannt bzw. sind rechtskräftig festgestellt.

8.7. Ab 1. Januar 1999 sind wir berechtigt, in EURO zu fakturieren und Zahlung in EURO zu verlangen, auch wenn das Angebot des Käufers, unsere Auftragsbestätigung oder unsere vor dem 1. Januar 1999 erstellte Rechnung auf DM lauten. Dies gilt entsprechend für von uns zu erteilende Gutschriften oder Erstattungen.

9. Gewährleistungen

9.1. Wir geben nur im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen Gewährleistungen ab. Weitergehende Zusiche-rungen werden nicht gegeben. Angaben zu unseren Waren sind reine Beschaffenheitsangaben, es sei denn, sie werden ausdrücklich als zugesicherte Eigenschaften bezeichnet. Dies gilt abweichend von § 494 BGB auch für Muster.

9.2. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen setzt die volle Begleichung aller unserer fälligen Forde-rungen gegen den Kunden voraus. Zurückbehaltungsrechte - gleichgültig welcher Art - und Aufrechnungen gegen unsere Forderungen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie wurden von uns ausdrücklich schriftlich an-erkannt oder sind rechtskräftig festgestellt.

9.3. Mängelrügen müssen grundsätzlich schriftlich gerügt werden. Gewährleistungsansprüche, die auf offensichtli-chen Mängeln beruhen, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Käufer rügt den Mangel binnen 14 Tagen ab Lieferung in schriftlicher Form.

9.4. Wir gewährleisten für die Zeit von 6 Monaten ab Übergabe, bei Privatpersonen von 24 Monaten ab Übergabe, dass die neue Ware bis zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Fehlern ist, die den Wert oder die Taug-lichkeit für den gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder nicht unerheblich mindern. Während dieser Zeit führen wir Nachbesserungen kostenlos aus oder liefern nach eigenem Ermessen Ersatzmaschinen bzw. Geräte der gleichen Art, wodurch sich die Gewährleistungsfrist nicht verlängert. Wir bestimmen, ob die Nachbesserung am Einsatzort erfolgt oder ob der Kunde für uns kostenlos die Maschine bzw. das Gerät an uns zu schicken hat. Für diesen Fall hat der Kunde während der Gewährleistungszeit die Originalverpackung aufzubewahren oder das Gerät in einer dieser gleichwertigen Verpackung zu versenden. Ist die vom Kunden gestellte Verpackung so beschaffen, dass wir die Versendung in dieser Verpackung nicht verantworten können, so sind wir berech-tigt, die Ware in einer geeigneten Verpackung zu verschicken und die Kosten für diese Verpackung dem Kun-den in Rechnung zu stellen.

9.5. Ausgenommen von jeder Garantie sind Verschleißteile, sowie Schäden, die auf natürliche Abnutzung, unsach-gemäße Installation, Benutzung bzw. Bedienung oder von uns nicht ausdrücklich autorisierte Nachbesserungs-arbeiten, Wartungstätigkeiten oder Änderungen zurückgehen.

9.6. Die Gewährleistung erfolgt unter Ausschluss sämtlicher sonstiger Gewährleistungsansprüche nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, es sei denn, wir zeigen dem Käufer binnen 14 Tagen nach Erhalt der Mängelrüge an, dass wir von Nachbesserung und Nachlieferung absehen. In diesem Fall sowie im Falle eines Fehlschlages der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferungen stehen dem Käufer nach seiner Wahl die Rechte auf Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu. Sonstige Gewährleistungsansprüche bleiben ausgeschlossen. Diese Ziffer 5. gilt nicht für Ansprüche wegen zugesicherter Eigenschaften.

9.7. Wählen wir im kaufmännischen Verkehr Nachbesserung, können wir nach unserer Wahl verlangen, dassa.) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird.b.) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur durch uns vor Ort bereithält. Gewährleistungsar-beiten an einem anderen Ort als dem Wohnsitz oder der gewerblichen Niederlassung des Käufers erfolgen nach unserer Wahl aufgrund einer separaten Vereinbarung über den uns entstehenden Mehraufwand.

9.8. Der Käufer ist verpflichtet, seine Datenbestände gegen Verlust zu sichern, bevor er uns Datenträger zum Zweck der Prüfung und ggf. Nachbesserung einsendet bzw. bevor wir Nachbesserungsarbeiten bei dem Käufer vornehmen. Ist dies im Einzelfall nicht möglich, so hat der Käufer unsere Ingenieure und Techniker auf ungesi-cherte Datenbestände hinzuweisen.

9.9. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem Käufer zu und sind nicht abtretbar.

9.10. Ist eine Mängelrüge unbegründet, sind wir berechtigt, je nach Umfang der erbrachten Leistung, eine Testpau-schale bis netto 75,- € pro Artikel zu erheben.

9.11. Über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus leisten wir keine Garantien. Angaben auf Gerätebeipackzet-teln, -beschreibungen oder Werbeblättern über Garantiefristen beziehen sich stets ausschließlich auf Herstel-lergarantien, die wir nach bestem Wissen angeben.

9.11. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, von diesen Bestimmungen abweichende Vereinbarungen zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben.

10. Haftung

10.1. Jegliche Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund -, die auf leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit unserer Angestellten beruhen, sind ausgeschlossen, es sei denn, diese Freizeichnung schränkt wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben so ein, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet. ist.

10.2. Weiterhin ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund -, die auf grober Fahrlässigkeit unserer Angestellten beruhen, es sei denn, es handelt sich um unsere leitenden Angestellten oder diese Freizeichnung schränkt wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben so ein, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist.

10.3. Die vorstehenden Freizeichnungen gelten nicht, soweit Schadensersatzansprüche wegen Verzuges oder Unmöglichkeit geltend gemacht werden. In diesen Fällen ist jedoch unsere Haftung auf den unmittelbaren Schaden und in der Gesamthöhe auf 5.000,- Euro je Schadensereignis beschränkt.

10.4. Ziff. 1. Bis 3. gelten nicht für Schadenersatzansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aus anfänglichem Unvermögen.

10.5. Die Haftung für Datenverluste, entgangenen Gewinn oder für Schäden infolge Betriebsunterbrechung ist ausgeschlossen. Soweit wir auf Schadenersatz haften, ist unsere Haftung in jedem Falle auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt. Für gelieferte Erzeugnisse, die wir von dritter Seite bezogen haben, beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung, der uns gegen den Lieferanten der Erzeugnisse zustehenden Ansprüche.

10.6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter. Sie gelten nicht, soweit sie von den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes über die Haftung für durch Produktfehler verursachte Personen- oder Sachschäden abweichen.

10.7. Bei Softwareprodukten beschränkt sich die Haftung auf den Kaufpreis des Softwareproduktes

11. Rücksendung

11.1. Falls wir einer Rücknahme von neuwertigen Geräten ausdrücklich zugestimmt haben, müssen wir 15% vom Warenwert, mindestens jedoch 25,- € als Kosten für das Auspacken, Prüfen und Neuverpacken zum Schutz des nächsten Kunden berechnen. Geräte in spezieller Ausführung können nicht zurückgenommen werden.

12. Schutz- oder Urheberrechte

12.1. Von uns zur Verfügung gestellte Software-Programme und dazugehörige Dokumentationen sind, soweit sich aus gesonderten Lizenzbestimmungen nichts anderes ergibt, nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen Lizenz bestimmt und zwar ausschließlich auf von uns gelieferten Produkten. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nur durch Weiterveräußerung unter Aufgabe eigener Nutzung zugänglich machen. Kopien dürfen ohne Übernahme von Kosten oder Haftung durch uns – lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser von Kunden auch auf Kopien anzubringen. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.

12.2. Sollten von uns gelieferte Produkte gewerbliche Schutz- oder Urheberrechte Dritter verletzen, so werden wir uns bemühen, dem Käufer das Recht zur Benutzung des Produkts zu verschaffen. Falls uns dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl dieses Produkt derart abändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den Marktwert erstatten, den das Produkt ohne die Schutzrechtsverletzung zum Zeitpunkt der Nutzungseinstellung durch den Käufer hätte.

13. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden.

14. Export
Wiederein-, Wiederausfuhr aus der BRD unterliegt den deutschen und/oder US-amerikanischen Bestimmungen und ist ohne behördliche Genehmigung nicht statthaft. Der Export unserer Waren in nicht EG-Länder bedarf unserer schriftlichen Einwilligung; unabhängig davon, dass der Käufer für das Einholen jeglicher behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigung selbst zu sorgen hat. Der Käufer ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.

15. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt diejenige rechtlich zulässige Regelung oder Handhabung, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck entspricht oder am nächsten kommt.

Stand vom 1. Januar 2007
TECHNOCONCEPT
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